Wenn du auf Mallorca, in Australien oder der Karibik mal erkranken solltest, dann wäre es vom Vorteil, wenn du eine Auslandskrankenversicherung hast. Von welchem Versicherungsschutz du profitieren kannst, hängt auch davon ab, wie du in Deutschland versichert bist. Denn innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, Island und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse sowohl einen Teil der Arzt- als auch einen Teil der Krankenhauskosten.
Wichtig zu wissen: Es wird nur das erstattet, was auch ein Bürger des Urlaubslandes von seiner Krankenkasse erhalten würde. In einigen Ländern ist die Versorgung jedoch unzureichend und für privat ärztliche Rechnungen kommt die Krankenkasse in Deutschland nicht auf. Das heißt also, die Kosten gehen zu deinen Lasten, wenn du dich nicht zusätzlich versicherst.
Grundsätzlich gilt in den Staaten Europas und in der Schweiz, dass die allgemeine Krankenversicherungskarte ausreicht und keine besondere Auslandskrankenversicherung notwendig ist. Am besten sollte jeder Reisende sich vorher bei seiner Krankenkasse informieren, inwieweit die Versicherung für welche Fälle im Ausland gilt. Dies gilt vor allem für Reisen außerhalb Europas.
Falls du dich entscheidest eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, kannst du hier sehen, welche Tarife üblicherweise dazu gehören:
Eine Auslandskrankenversicherung innerhalb Europas ist also unabdingbar und für Behandlungen in einem Land ohne dem Sozialversicherungsabkommen würde die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland ohnehin nichts übernehmen.
Die private Krankenversicherung gilt weltweit, unterscheidet sich aber manchmal in den Zeiträumen. Manche bieten nur einen Schutz für einen Monat für Länder außerhalb Europas, andere wiederum bieten einen unbegrenzten Schutz an. Aber auch wenn du privatversichert bist, solltest du vor deinem Urlaub schauen, ob du eine Auslandskrankenversicherung benötigst.
Prüfe auch, welche Kosten deine Versicherung abdeckt, denn in vielen Fällen wird beispielsweise auch der Rücktransport ins Heimatland von der Versicherung nicht übernommen.
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